Der Sportversicherungsvertrag bietet mit seinem Inhalt, Umfang und Leistungen bei den vielfältigen Aktivitäten des Sports
einen wirkungsvollen Grundversicherungsschutz bei sportbezogenen satzungsgemäßen Tätigkeiten.
Versicherungsschutz liegt vor
- bei allen sportbezogenen satzungsgemäßen Veranstaltungen (z.B. Training, Wettkampf, Jugendarbeit, Vorstandssitzungen,
Mitgliederversammlungen, Schulungen, Vereinsfestlichkeiten)
- für Einzeltraining
- bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, Bau- und Wartungsarbeiten sowie Aufräumarbeiten für den Verein, Auf- und Abbauarbeiten bei
versicherten Veranstaltungen
- Wegerisiko der Vereinsmitglieder zu und von sportbezogenen satzungsgemäßen Veranstaltungen
Jeder Schaden ist unverzüglich mittels einer
Schadenanzeige (ausfüllbare PDF) schriftlich zu melden und leserlich auszufüllen.
Vollständige Schadenunterlagen ersparen Rückfragen und beschleunigen die Bearbeitung.
Versicherte Personen:
- aktive und passive Mitglieder der Vereine
- ehrenamtliche oder nebenberufliche Aufsichtspersonen sowie Funktionäre, die durch den Vorstand des Vereins ständig oder
vorübergehend mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen im Rahmen der Aufgaben des Vereins beauftragt sind
- Schiedsrichter
- ehrenamtlich oder nebenberuflich tätige Trainer und Übungsleiter
- hauptberuflich angestellte Personen des Vereins
- Nichtvereinsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen
Was tun im Schadenfall:
Schadenanzeige (ausfüllbare PDF) herunterladen, vollständig ausfüllen und per
E-Mail an die Geschäftsstelle unseres Vereins senden.
Detailierte Informationen zur Versicherung gibt online beim Landessportbund Thüringen:
zur Webseite