06.05.2022
Urteil zur Beschwerde vom Weimar-Sieg
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Nach dem 3:0 Auswärtssieg beim Thüringenligaspiel in Weimar legte der Gastgeber Einspruch auf die angesetzte Partie ein. Am vergangenen Mittwoch fand nun die mündliche Verhandlung beim TFV statt. Hierzu der offizielle Wortlaut des TFV:

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat sich in einer mündlichen Verhandlung am Mittwochabend (04.05.22) mit diesem Verfahrensgegenstand beschäftigt:

Einspruch gegen die Wertung des Spiels Nr.: 650037139 der Thüringenliga Männer vom 19.03.2022, SC 1903 Weimar - BSV Eintracht Sondershausen (0:3), und Beschwerde gegen die Nichtabsetzung des gegenständlichen Spiels durch den Staffelleiter.

Wie Bernd Kruse, der vorsitzende Sportrichter betonte, verlief die Verhandlung in einer sachlichen Atmosphäre. Die Vertreter des SC 03 Weimar, BSV Eintracht Sondershausen und des TFV-Spielausschusses, vertreten durch Obmann Sven Wenzel und Staffelleiter Robert Böttcher, tauschten dabei ihre Argumente aus. Nach eineinhalb Stunden erging dieses Urteil:

- Der Einspruch des SC 03 Weimar wird zurückgewiesen.
- Die Beschwerde des SC 03 Weimar wird zurückgewiesen.
- Die eingezahlte Rechtsmittelgebühr ist verfallen.
- Die Kosten des Verfahrens trägt der SC 03 Weimar.

Alle o. g. Beteiligten nahmen das Urteil nach Verkündung an, so dass es rechtskräftig ist.

Hartmut Gerlach
Weiterführender Link:
TFV Urteil
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