20.04.2022
Vorläufige Urteil zum Ohratal-Spiel
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Nach der strittigen Spielabsage des Thüringenligaspiels gegen Ohratal fand am gestrigen Dienstag die mündliche Verhandlung beim TFV statt. Hierzu der offizielle Wortlaut des TFV:

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) verhandelte am frühen Dienstagabend (19.04.22) in der Geschäftsstelle den Spielausfall der Thüringenliga- Begegnung FSV 06 Ohratal – BSV Eintracht Sondershausen vom 06.03.22. Dazu gab es einen Strafantrag des Verbandsspielausschusses.

Der war mit seinem Vorsitzenden Sven Wenzel und mit dem Staffelleiter der höchsten Spielklasse im TFV, Robert Böttcher, vertreten. Für den FSV 06 Ohratal war Geschäftsführer anwesend.

Beide Parteien bekamen ausführlich Gelegenheit, ihre unterschiedlichen Standpunkte zur Sache vorzutragen. Danach stellten sie sich den Fragen des Sportgerichts. Nach gut 75 Minuten verkündete Kruse das Urteil.

Das oben genannte Punktspiel der Thüringenliga wird mit 0:2 Toren für Ohratal Ohrdruf als verloren und mit 2:0 Toren und drei Punkten zugunsten von Eintracht Sondershausen als gewonnen gewertet.

Ohratal hat eine Geldstrafe zu zahlen und trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da es von Ronny Koch im Namen seines Vereins nicht angenommen wurde.

Nun erhalten beide Parteien eine ausführliche Urteilsbegründung mit der entsprechenden Rechtsmittelbelehrung.

Hartmut Gerlach

Quelle:
https://tfv-erfurt.de/nc/news/detail/news/spielwertung-der-begegnung-fsv-08-ohratal-bsv-eintracht-sondershausen-ist-nach-sportgerichtsurteil/
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