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26.08.2021
TFV Entschied am gestrigen Abend pro BSV
Nachdem bereits in der Saison 1992/93 ein Gerichtsentscheid über den Ausgang der Partie zwischen unserer Eintracht und dem SV Wartburgstadt Eisenach entschieden musste, war es gestern erneut so weit.
Damals ging es um die zu Saisonbeginn eingeführte sogenannte „Rückpassregel“. Am 27. März 1993 spielte ein Eintracht Spieler den Ball mit dem Körper zu Torwart Harnack zurück und dieser nahm den Ball mit den Händen auf. Der Schiri pfiff und gab indirekten Freistoß für Eisenach an der 5 m Linie des Torraumes. Eisenach erzielte ein Tor und gewann dadurch das Spiel mit 3:2. Rückspiel mit dem Körper war jedoch seither erlaubt (ebenso mit jedem anderen Körperteil außer dem Fuß und der Hand). Es wurde ein Wiederholungsspiel angesetzt. Dieses endete am 18. Mai 1993 vor 250 Zuschauern 1:1 Remis.
Gestern ging es nun um das zurückliegende Erstrundenspiel im Thüringen-Pokal (wir berichteten) und das Sportgericht gab unserem Einspruch statt, wodurch der BSV nun doch in der zweiten Hauptrunde des diesjährigen Pokals landet. Gespielt wird bereits am 5. September um 15:00 Uhr zu Hause gegen den Oberligisten vom FC An der Fahner Höhe.