12.08.2020
Presseschau zur Verhandlung des TFV Verbandsgerichtes
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Am gestrigen Dienstag, dem 11. August hat das Verbandsgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) eine Verhandlung wegen der Berufung des Präsidiums des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) gegen das Urteil des Sportgerichts im Fall des FC Gebesee 1921 durchgeführt. Es ging um die Rechtmäßigkeit des Beschlüsses vom Verbandstag zur Annullierung der Saison 2019/20, trotz das dem FC An der Fahner Höhe der Aufstieg gewährt wurde.

Dirk Pille schrieb dazu: Sieg für die Aufsteiger - Annullierung der Saison aufgehoben. Verbandsgericht verlangt vom TFV andere Lösung.

Ob wir den Gordischen Knoten im Thüringer Fußball damit durchschlagen werden, wissen wir nicht, sagte Jens Krauße, der Vorsitzendes des Verbandsgerichts nach dem Urteil. Das Gericht verhandelte über den Einspruch des Präsidiums des Thüringer Fußballverbandes im „Haus des Sports“ am frühen Dienstagabend.

„Die Berufung wird zurückgewiesen“, erklärte Krause, der nach eigenen Aussagen eine ziemliche Last auf seinen und den Schultern seiner zwei Kollegen spürte. Damit ist die Annullierung der Saison 2019/20, die vom Außerordentlichen Verbandstag am 18. Juli beschlossen worden war, aufgehoben. Der Verband scheiterte mit seiner Auffassung, die Entscheidung des obersten Gremiums der Thüringer Fußballvereine umsetzen zu müssen. Das Gericht stellte fest, dass es die Aufgabe habe, über die Rechtmäßigkeit solcher Beschlüsse zu entscheiden. „Beschlüsse müssen überprüfbar sein“, so Krauße. Der mit der Nummer 4 vom Verbandstag im Steigerwaldstadion war es nicht. Deshalb war er schon von der Vorinstanz aufgehoben worden. Der TFV wurde in dem Urteil beauflagt, eine andere, die Rechtsauffassung des Sportgerichts berücksichtigende Wertung der Saison für den Punktspielbetrieb im Erwachsenenbereich zu treffen.

„Das ist jetzt unsere Aufgabe. Wir wollen ab September endlich wieder Fußball spielen. Dafür müssen wir nun im Vorstand in kurzer Zeit eine Lösung finden“, sagte der bei der Urteilsverkündung anwesende TFV-Vizepräsident Udo Penßler-Beyer. Wie die Lösung im Detail aussehen wird, wusste Penßler-Beyer noch nicht zu sagen. „Das ist offen. Es gibt je mehrere Möglichkeiten“, so der Funktionär, der aber absolut ausschloss, dass der TFV noch zivilrechtlich gegen die sportrechtlich endgültige Entscheidung des Verbandsgerichts vorgehen wird.

Nach dem Sieg für die Aufsteiger hoffen die 22 beschwerdeführenden Vereine mit dem FC Gebesee an der Spitze nun auf die Nutzung der Quotientenregel, die in 19 von 21 deutschen Regionalverbänden Anwendung findet. „Wir hoffen, dass der Vorstand die Botschaft hier verstanden hat“, sagte Gebesees Vereinschef Christian Müller, der als Tabellenzweiter der Kreisliga (mit zwei Spielen Rückstand) erst dann den Aufstieg richtig feiern kann, wenn wirklich für die Quotientenregel entschieden wird. Offen bleibt aber auch, ob die Absteiger wie bei der Annullierung in ihren jeweiligen Klassen verbleiben dürfen. Der TFV sträubte sich zuletzt vor allem wegen der zusätzlichen Spieltage. Richter Krauße mahnte jedenfalls den TFV, alles doch nun einfach im sportlichen Geist zu regeln.
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