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12.12.2018
Urteil zum Spielabbruch des Schweina-Spiels
In einer Sportgerichtsverhandlung des Thüringer Fussballverbandes wurde heute um 18:30 Uhr in Erfurt der Spielabbruch von der Thüringenligapartie gegen Schweina verhandelt.
Dabei entschied das Sportgericht des TFV eine Spielwertung mit 2:0 für den BSV Eintracht.
Begründung:
Gemäß Spielordnung ist keine Mannschaft berechtigt, ein Spiel abzubrechen. Das Recht hat nur der Schiedsrichter.
Nach Auskunft von Schweina befindet sich der Spieler auf dem guten Weg der Genesung. Wir wünschen Eduard Schmidt weiterhin gute Besserung und das er baldmöglichst wieder spielen kann.
Somit rückt unsere Eintracht auf Platz 6 vor und überwintert mit 23 Punkten auf dem Konto.